Christliche Konvertiten in Deutschland oft ohne Asylschutz
Wenige Tage vor der Bundestagswahl veröffentlichte Open Doors die Untersuchung „Missachtung der Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland“. Der Bericht des christlichen Hilfswerks für verfolgte Christen ist ein scharfer Weckruf an die Politik über eine seit Jahren laufende Verletzung der Grundrechte von asylsuchenden Konvertiten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Verwaltungsgerichte (VG).
Der Vorwurf
Dazu erläutert Markus Rode, Leiter von Open Doors:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Mit diesem wichtigsten Artikel des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die individuellen Menschenrechte jedes Einzelnen besonders zu achten und zu schützen.
Eine Prüfung von Asylverfahren im Geiste von Artikel 1 des Grundgesetzes würde dazu führen, dass das Recht auf Religionsfreiheit für alle Menschen in unserem Land gleichermaßen geschützt wird. Ablehnungsbescheide, die sich über die freie Bekundung des Glaubens von Konvertiten hinwegsetzen und in denen die Bescheinigungen der sie betreuenden Geistlichen kaum Berücksichtigung finden – wie in den Erhebungen ersichtlich – berauben die Flüchtlinge ihrer Menschenwürde.
Die Fakten
Umso dankbarer sind wir für die brandaktuelle Untersuchung von Open Doors, die den Vorwurf des Grundrechtsmissbrauchs mit Fakten dokumentiert. Im Kern heißt es dazu:
Bescheinigungen von Kirchen (Glaubensbescheinigungen) werden nur in geringem Maß berücksichtigt: 113 Kirchengemeinden berichteten, dass im Zeitraum 2017– Mai 2021 von den von ihnen betreuten 5.207 Konvertiten trotz vorgelegter Glaubensbescheinigung 2.045 Ablehnungen durch das BAMF sowie 1.400 Ablehnungen durch Verwaltungsgerichte (VG) erfuhren; 99 Konvertierte wurden abgeschoben.
Die komplette Untersuchung „Missachtung der Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland“ HIER…
Erling Eichholz